Kontrolle
Auch Radfahrer am Ybbstalradweg brauchen negativen Covid-Test
Die Ausreisekontrollen im Bezirk Scheibbs machen auch vor Radfahrern nicht Halt. Auch sie müssen, wenn sie am Ybbstalradweg zwischen Göstling (Bezirk Scheibbs) und Hollenstein (Bezirk Amstetten) unterwegs sind, an der Bezirksgrenze gegebenenfalls einen negativen Testbescheid vorweisen können.
BEZIRK. Ausnahmen gibt es für "Transitpassagiere", also Durchreisende. Sie brauchen keinen negativen Testbescheid mitzuführen. Das gilt zum Beispiel dann, wenn die Rückfahrt zum Ausgangspunkt auf einer anderen Strecke absolviert wird, als die Hinfahrt.
Auch Radfahrer, die sich ausschließlich im Bezirk Scheibbs bewegen, brauchen keinen negativen Test.
Wann man einen Test braucht
Wenn die gleiche Strecke bei einer Radtour zur Hin- und Rückfahrt benützt wird, braucht man einen Ausreisetest. Ein Beispiel: Man radelt am Ybbstalradweg von Waidhofen in Richtung Lunz am See und fährt auf derselben Strecke wieder zurück. Dann gilt man nicht als Durchreisender.
Der benötigte Testbescheid darf nicht älter als 48h (bei einem Antigen-Test) bzw. 72h (bei einem PCR-Test) sein.
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