Flughafen nutzt letzte Mini-Chance für 3. Piste
Verfassungsrechtler glauben zwar nicht daran, aber der Flughafen schaltet noch einmal den Turbo ein, um ein Ja zur 3. Pste zu bekommen. Nach dem Nein des Bundesveraltungsgerichtes ist nur noch eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof möglich.
Verletzung der Eigentumsfreiheit?
Fristgerecht hat die Flughafen Wien AG Rechtsmittel gegen das vom Bundesverwaltungsgericht ausgesprochene Verbot des Baus der dritten Piste eingebracht. Grundlage der Rechtsmittel sei einerseits die Verletzung wesentlicher, verfassungsmäßig geschützter Rechte wie Eigentumsfreiheit, Erwerbsfreiheit und des Gleichheitsgebots.
Überdies sind für die Entscheidung herangezogene Rechtsvorschriften laut Flughafen willkürlich und denkunmöglich ausgelegt worden. Vor allem aber sei die Entscheidung in wesentlichen Punkten inhaltlich rechtswidrig, in der Begründung widersprüchlich und es seien wesentliche Verfahrensgrundsätze, etwa das Gebot des Parteiengehörs, sträflich verletzt worden.
Jetzt muss der VwGH die Begründungen überprüfen, was dauern kann. Selbst wenn der Gerichtshof die Revision positiv bescheidet, bedeutet das noch lange kein Ja zur 3. Piste.
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