Liebesdienerinnen kamen per Jet
Grenzüberschreitender Prostitutionshandel: Haft für Bordellbetreiber
Vor einem Korneuburger Schöffensenat mussten sich ein 28-jähriger ehemaliger Bordellbetreiber und seine aus Rumänien stammende Lebensgefährtin (33 Jahre) wegen des Verbrechens des grenzüberschreitenden Prostitutionshandels verantworten.
Nach der Anklage hatten sie rumänische Frauen zumeist per Flugzeug nach Österreich gelockt, um sie im tschechischen Bordell des Erstangeklagten als Liebesdienerinnen einzusetzen.
Insgesamt ging es um 15 Rumäninnen, die die vorfinanzierten Reisekosten und die "Vermittlungsprovision" als Freudenmädchen wieder hereinspielen mussten.
Selbst wenn die eine oder andere gewusst haben mag, worauf sie sich einlässt, der Straftatbestand ist selbst dann erfüllt, wenn die Frau bereits vorher der Prostitution nachgegangen ist.
Nach Teilgeständnissen in der ersten Verhandlung im September bekannten sich nunmehr beide Angeklagten im Sinne der Anklage vollinhaltlich schuldig. Beide versicherten, den Bordellbetrieb eingestellt zu haben. Der Erstangeklagte verdient seine Brötchen nunmehr im Autohandel und hilft im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb der Eltern mit. Die Zweitangeklagte unterstützt ihn dabei.
Der 28-Jährige wurde zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, zwei davon bedingt Die Lebensgefährtin fasste 33 Monate aus, davon 22 bedingt. Urteil rechtskräftig!
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