Baulärm: Auch am Sonntag erlaubt
Erfolgreich gewehrt haben sich Anrainer der Großbaustelle in der Simmeringer Hauptstraße gegen unerträglichen Baulärm: Auf den Mautner Gründen wurde auch am Wochenende und in der Zeit nach 20 Uhr gearbeitet. Sie haben durch Interventionen zuletzt ihre abendliche Ruhe wiedererlangt (die bz berichtete).
Beim Bauträger "Wien Süd" versteht man allerdings die Welt nicht mehr. "Wir haben uns an alle gesetzlichen Bedingungen gehalten", meint Johannes Rauscher, Sprecher von "Wien Süd".
In Wien gibt es ein Gesetz zum Schutz gegen Baulärm, doch das sieht lediglich vor, dass zwischen 20 und 6 Uhr Lärm erzeugende Bauarbeit verboten sind. Arbeiten an Sonn- und Feiertagen sind davon nicht betroffen, da nicht eigens im Gesetz erwähnt. Und selbst nach 20 Uhr sind Arbeiten wegen besonderer Umstände erlaubt, wenn davor eine Genehmigung der Abteilung "Technische Gewerbeangelegenheiten" der MA 36 erteilt worden ist.
Bei "Wien Süd" versichert man, die zeitlichen Überschreitungen (Anm.: zum Teil bis 21 Uhr 30) den Behörden immer gemeldet zu haben. Der Grund: Termindruck. Die Baufirma "Stettin" muss im September mit dem Rohbau fertig sein, um den hohen Pönalstrafen der Ausschreibung zu entgehen. Der strenge Winter habe Verzögerungen gebracht, erklärt man dort.
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