„Persönlicher Feiertag“
Zeit für Karfreitag drängt

- Der Protest der Glaubenskirche gegen die Streichung des Karfreitags als Feiertag - wie hier am Karfreitag 2019 - geht weiter.
- hochgeladen von Christian Buchar
Wer den Karfreitag für sich heuer als so genannten „persönlichen Feiertag“ sicherstellen will, hat dafür nur noch bis Freitag, 10. Jänner Zeit.
Der Grund: Nach der geltenden Rechtslage, mit der ja – ausgelöst durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs - der Karfreitag als Feiertag für Evangelische und Altkatholiken gefallen ist, muss der „persönliche Feiertag“ mindestens drei Monate vorher schriftlich beim Dienstgeber bekanntgegeben werden. Da der Karfreitag heuer auf den 10. April fällt, ergibt sich die Frist mit 10. Jänner. Der „persönliche Feiertag“ wird vom bestehenden Urlaubsanspruch abgezogen.
Für Anna Kampl, die Pfarrerin der Glaubenskirche, ist mit der geltenden Rechtslage das letzte Wort aber noch nicht gesprochen. „Unser Protest gegen die Streichung des Karfreitags als Feiertag geht weiter“, so Kampl. Die Pfarrerin der Evangelischen Pfarrgemeinde Simmering appelliert an die neue Bundesregierung, hier eine Lösung zu finden, „die der besonderen Bedeutung des Karfreitags Rechnung trägt“. Gegen die Streichung des Karfreitags als Feiertag ist seitens des evangelischen Kirche auch eine Klage beim Verfassungsgerichtshof anhängig.
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