Die Eierschwammerl locken Touristen an

- <b>Klauben in</b> Maßen erlaubt: Bis 30. September darf in den heimischen Wäldern nach Eierschwammerln gesucht werden
- Foto: KK/Pixabay
- hochgeladen von Bettina Knafl
Pro Person dürfen 2 Kilo Eierschwammerl geklaubt werden. Die Bergwacht patrouilliert in den Wäldern.
BEZIRK St. VEIT. Bis 30. September darf in den Wäldern nach Eierschwammerln gesucht werden. Da sie teilweise unter Schutz gestellt sind, ist das Abpflücken streng geregelt. So dürfen für den Eigengebrauch von 7 bis 18 Uhr genau zwei Kilo pro Person gepflückt werden. Damit die Mengen eingehalten werden, kontrolliert die Bergwacht meist in zivil stichprobenartig die Wälder.
"Bei Übertretungen stellen wir Organmandate vor Ort aus und beschlagnahmen die Schwammerl", sagt Reinhold Grayer, Bezirksleiter der Bergwacht.
Die Schwammerltouristen
"Bei Einheimischen lassen wir manchmal Nachsicht gelten", verrät Grayer. Nicht so bei "Schwammerltouristen". "Vor allem Italiener fahren mit Bussen in den Bezirk. In Italien verkaufen sie unsere Eierschwammerl um 70 Euro pro Kilo". Die Bergwächter dürfen Autos anhalten und Personen wie Autos durchsuchen. "30 Kilo waren mein größter Fund", sagt Grayer, der seit 1979 Mitglied der Bergwacht ist.
"Pilzepflücken verboten"
Mancherorts steht "Pilzepflücken verboten". Jeder Grundbesitzer hat das Recht, sein Eigentum zu schützen. Grayer hält davon aber wenig. "Damit suggeriert man ja nur, dass es hier viele Pilze gibt", meint er. Er appelliert an alle Pilzesammler, beim jeweiligen Grundbesitzer vorstellig zu werden und nachzufragen, ob man Eierschwammerl pflücken darf.
Die Eierschwammerl-Saison
15. Juni bis 30. September. In dieser Zeit dürfen für den Eigengebrauch 2 Kilo pro Person von 7 bis 18 Uhr Eierschwammerln gepflückt werden. Wer angezeigt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Beschlagnahmte Pilze werden dem Altersheim übergeben.
Die Bergwacht
Rund 55 Mitglieder zählt die Bergwacht des Bezirkes St. Veit. Reinhold Grayer ist Bezirksstellenleiter. Einsatzstellen gibt es in St. Veit, Althofen, Metnitz, Hüttenberg und Eberstein.


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