Haftungsfalle Ehrenamt: Die Rechte und auch Pflichten der Vereine

Arthur Berger ist Rechtsanwalt in St. Veit an der Glan | Foto: KK
  • Arthur Berger ist Rechtsanwalt in St. Veit an der Glan
  • Foto: KK
  • hochgeladen von Bettina Knafl

BEZIRK ST. VEIT. Zahlreiche Fälle von Haftungsfragen beschäftigen die Kärntner Anwälte. Sie wollen den Vereinen nun Hilfestellung leisten. Die WOCHE präsentiert ausgewählte Fragen der Leser mit den Antworten der Kärntner Rechtsanwälte.

Unsere Sängerrunde hat eine Frage zu den Sicherheitsbestimmungen. Beim letzten Ball mit dem Thema „Paris" haben wir einen Eiffelturm vor dem Veranstaltungsgebäude aufgebaut.
Wäre der Verein haftbar, wenn dort jemand hinaufklettern und sich verletzen würde? Wie könnte sich der Verein in so einem Fall absichern? Wäre ein Schild mit „Betreten auf eigene Gefahr" sinnvoll?

ARTHUR BERGER:Ja, der Verein wäre haftbar, wenn jemand auf den Eiffelturm hinaufklettern und sich bei einem möglichen Absturz verletzen würde. Ein Schild mit den Worten „Betreten auf eigene Gefahr“ ist zwar grundsätzlich sinnvoll, schließt aber die Haftung des Vereins nicht aus. Vor allem dann nicht, wenn der Verein seinen Verkehrssicherungspflichten nicht nachkommt.
Der Verein könnte sich daher nur insofern absichern, indem man vor dem Eiffelturm Securitypersonal positioniert oder den Zugang zum Eiffelturm so absichert, dass ein Betreten gänzlich unmöglich wäre.

Dürfen wir als kleiner Chor, der verschiedene Veranstaltungen und Feiern musikalisch umrahmt, Geld für Auftritte entgegennehmen, ohne eine Rechnung oder Quittung auszustellen?
Das hängt grundsätzlich vom Vereinszweck ab. Der Verein wird seine Gemeinnützigkeit nachzuweisen haben und auch die jährlichen Einnahmen, welche durch solche Auftritte erzielt werden. Auf die Abgrenzung zu einer gewerblichen Tätigkeit ist besonders zu achten. Allein zum Nachweis bei einer Steuerüberprüfung durch das Finanzamt wird eine Quittung bzw. eine Rechnung notwendig sein. Dabei können die jährlichen Einnahmen pro Sänger auch eine wesentliche steuerliche Rolle spielen.

Was würde passieren, wenn ein Mitglied unseres Waldsportvereins einen schweren Unfall haben würde? Gibt es einen Unterschied, ob es sich um einen Auftritt bei einer Vorführung oder um Schlägerungsarbeiten handelt?
Diese Frage ist sicherlich von Fall zu Fall unterschiedlich zu beantworten, da es wesentlich sein wird, wie es zu einem Unfall kommt bzw. ob vom Veranstalter Verkehrssicherungspflichten verletzt worden sind. Ob sich der Unfall aber bei einem Auftritt oder bei Trainingsarbeiten zuträgt, ist nicht beachtlich, da derartige Verletzungen eventuell von der Unfallversicherung des einzelnen Vereinsmitglieds bzw. von einer Vereinshaftpflichtversicherung im Falle eines Verschuldens des Vereins gedeckt sein sollten. Dahingehend sind die Polizzen genau zu überprüfen und eventuell zu adaptieren. Der Verein haftet aber nur, wenn diesem ein Verschulden nachzuweisen ist.

Zur Sache – Rechtsanwälte antworten
Gemeinsam mit der WOCHE startet die Rechtsanwaltskammer eine Aktion: Vereinsfunktionäre können ihre rechtlichen Fragen an Kärntner Rechtsanwälte stellen.

Haben auch Sie Fragen zum Thema Vereinsrecht? Schicken Sie einfach an die Mail-Adresse: vereinshaftung@woche.at

Anzeige
Ein Event für alle: THE LAKE ROCKS SUP FESTIVAL am Faaker See vom 9. -14. Mai.  | Foto: Andy Klotz Fotografie
24

THE LAKE ROCKS SUP Festival 2024
Paddelspaß für alle am Faaker See

Die Stand Up Paddel Welt blickt Anfang Mai wieder auf den Faaker See und macht das THE LAKE ROCKS Festival zu einem Event für jedermann: Es lädt zum Anfeuern, Ausprobieren und Mitpaddeln. FAAKER SEE. Villach wird einmal mehr seinem Ruf als DIE Paddelstadt im Alpen-Adria-Raum gerecht, wenn vom 9. bis 12. Mai 2024 das THE LAKE ROCKS SUP Festival zum dritten Mal in die Draustadt einlädt. Wettkämpfe, Rahmenprogramm und kostenlose Testmöglichkeiten bieten ein abwechslungsreiches Programm für...

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.