Die Stadt St. Veit schützt die Innenstadt durch Poller
ST. VEIT. Die St. Veiter Fußgängerzone im Stadtzentrum mutierte in den letzten Jahren zu einem sehr stark befahrenen Straßenstück. Obwohl diese nur für Innenstadt-Bewohner, Zufahrtsberechtigte und in definierten Zeiten zu Ladetätigkeiten mit Fahrzeugen benützt werden kann, wurden diese Vorgaben trotz Kontrollen immer wieder missachtet.
Die Stadtgemeinde schiebt dem nun einen Riegel vor, bei den Einfahrten der Spitalgasse und dem Unteren Platz werden vollautomatische versenkbare Poller installiert, die Anfang 2018 ihren Betrieb aufnehmen werden. Am Unteren Platz haben die Grabungsarbeiten dafür bereits begonnen.
Echte Fußgängerzone
„So wird die Fußgängerzone wieder zu einer echten Fußgängerzone und die Einkaufsqualität für die Kunden wird dadurch steigen. Betriebe wie H&M haben sich genau wegen einer Fußgängerzone für St. Veit entschieden. Wir wollen keine Durchfahrtsstraße und auch kein unkontrolliertes Parken am Hauptplatz. Die Poller sind auch eine Sicherheitsmaßnahme in Zeiten wie diesen, um größere Menschenansammlungen in der Innenstadt zu schützen", sagt Bürgermeister Gerhard Mock dazu.
Einstimmig beschlossen
„Die einstimmig im Stadtrat beschlossene Maßnahme betrifft nicht die Bewohner der St. Veiter Innenstadt, sowie Inhaber von Ausnahmegenehmigungen, die selbstverständlich auch weiterhin rund um die Uhr in die Innenstadt einfahren können", betont Verkehrsreferent Stadtrat Herwig Kampl. Er schätzt die Kosten der Herstellung auf rund 50.000 Euro.
Künftig werden darüber hinaus die Zustelldienste ab 19 Uhr durchgehend bis 10 Uhr zufahren können.
Die Poller
Bei den Einfahrten der Spitalgasse und dem Unteren Platz werden vollautomatische versenkbare Poller installiert, die Anfang 2018 ihren Betrieb aufnehmen werden.
Funktionsweise:
In der Zeit von 19 bis 10 Uhr werden zukünftig die Poller im Boden versenkt, um den Zustelldiensten die Zufahrt zu ermöglichen.
Ab 10 Uhr fahren die Poller vollautomatisch hoch. Nähert sich das Fahrzeug einer zufahrtsberechtigten Person, wird das Kfz-Kennzeichen mit der Datenbank der Stadtgemeinde St. Veit/Glan abgeglichen. Besteht eine Berechtigung zur Zufahrt, senkt sich der Poller in den Boden. Dasselbe gilt auch für Einsatzfahrzeuge.
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