Barrierefreiheit in Melk hat (noch) kleine Lücken
MELK. Ab Anfang 2016 darf es laut Behinderten-Gleichstellungsgesetz bei öffentlich zugänglichen Gebäuden keine Diskriminierung von körperlich beeinträchtigten Personen mehr geben. Das bedeutet teils umfangreiche Umbauten. Denn im schlimmsten Fall können von den Betroffenen Schadenersatzforderungen gestellt werden. Wir haben uns umgesehen, wie es in Melks öffentlichen Gebäuden derzeit mit der Barrierefreiheit steht. Ein Selbsttest mit "Rolli" Die Tester: Gisela Gundacker samt Töchterchen...