Arbeiterkammer Braunau
Frau nach Fehlgeburt gekündigt
Eine junge Frau aus dem Bezirk Braunau verlor in der 10. Schwangerschaftswoche ihr Baby.Wenige Tage später wurde sie auch noch gekündigt: Rechtswidrig, wie die AK Braunau feststellte. BEZIRK BRAUNAU. "Moralisch verwerflich und rechtsunwirksam" sei die Kündigung einer jungen Frau gewesen, die wenige Tage vor der Entlassung ihr ungeborenes Kind verloren hatte, urteilt die Arbeiterkammer Braunau (AK). In der zehnten Schwangerschaftswoche trat die Fehlgeburt ein. Ein schwerer Schicksalsschlag für...