AK erkämpfte Nachzahlung für 173 Überstunden eines Kochs

Die AK Braunau erkämpft Nachzahlung für 173 Überstunden eines Kochs. | Foto: Twisko - Fotolia
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BEZIRK. Für drei Monate hatte der oberösterreichische Koch im vergangenen Winter in einem Hotel in Tirol gearbeitet. Bei seiner saisonalen Arbeit machte er zahlreiche Überstunden, die zum Teil gar nicht vertraglich vereinbart waren. Ganze 173 dieser Überstunden blieben nach den drei Monaten unbezahlt.

AK-Präsident fordert Konsequenzen

Die AK schaffte es auf außergerichtlichem Weg, dem Koch eine Nachzahlung von 3.000 Euro zu ermöglichen. „Keine Seltenheit – wir beraten und vertreten täglich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen Überstunden und Mehrarbeitsstunden geklaut werden“, betont AK-Präsident Johann Kalliauer. Seine Forderung lautet: ein einhundertprozentiger Strafzuschalg für unbezahlte Überstunden.

Außergerichtliche Lösung

Bei der Beschäftigung des Kochs in einem Hotel am Tiroler Achensee waren ursprünglich nur 54 Wochenstunden vertraglich festgelegt worden, sowie ein Nettolohn der 14 Überstunden beinhaltete. Der Mann hatte von seinen Arbeitszeiten Aufzeichnungen gemacht, die belegen können, dass er tatsächlich viel mehr gearbeitet hat.
Die AK Braunau mischte sich aktiv in die Angelegenheit ein und musste sich daraufhin mit der Steuerberaterin des Hoteliers auseinandersetzen. Diese beschuldigte den Arbeitnehmer, die Arbeitszeit manipuliert zu haben. Die AK ignorierte diesen haltlosen Vorwurf und machte dem Unternehmer ein Vergleichsangebot, um die Sache außergerichtlich lösen zu können. Der ehemalige Arbeitgeber erklärte sich einverstanden und überwies dem Koch die Nachzahlung.

Keine Besserung mit 12-Stunden-Tagen

„Das ist nur einer von vielen Fällen, in denen Beschäftigte zu Überstunden verdonnert werden, diese dann aber nicht bezahlt bekommen“, beklagt Kalliauer. Er sieht auch für die Zukunft keine Besserung: „Mit dem von der Bundesregierung geplanten 12-Stunden-Tag sind österreichweit Überstunden-Zuschläge im Wert von zwei Milliarden Euro gefährdet“.

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