AK-Rechtsschutz
Ex-Chefin redete schlecht über Angestellte und muss nun zahlen
Weil ihre ehemalige Arbeitgeberin die Unwahrheit über sie verbreitet hat, wurde einer Zahnarztassistentin ein Schadensersatz von einem Monatsgehalt zugesprochen. LINZ. "Ihre Bewerbung wurde nach Rücksprache mit der ehemaligen Arbeitgeberin abgelehnt" – diese SMS erhielt eine Zahnarzthelferin aus dem Bezirk Eferding nach dem Bewerbungsgespräch. Ihr potenzieller neuer Arbeitgeber hatte Erkundigungen bei ihrer ehemaligen Chefin eingeholt, in deren Linzer Praxis die Frau vier Jahre lang gearbeitet...