AK-Rechtsschutz
Ex-Chefin redete schlecht über Angestellte und muss nun zahlen

Die AK-Rechtsschützer konnten der jungen Frau helfen. | Foto: AK Oberösterreich/Einramhof
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Weil ihre ehemalige Arbeitgeberin die Unwahrheit über sie verbreitet hat, wurde einer Zahnarztassistentin ein Schadensersatz von einem Monatsgehalt zugesprochen.

LINZ. "Ihre Bewerbung wurde nach Rücksprache mit der ehemaligen Arbeitgeberin abgelehnt" – diese SMS erhielt eine Zahnarzthelferin aus dem Bezirk Eferding nach dem Bewerbungsgespräch. Ihr potenzieller neuer Arbeitgeber hatte Erkundigungen bei ihrer ehemaligen Chefin eingeholt, in deren Linzer Praxis die Frau vier Jahre lang gearbeitet hatte. Der Verdacht lag also nahe, dass die Ex-Chefin eine nachteilige – und unrichtige – Auskunft über sie erteilt hat.

AK musste klagen

Die Frau wandte sich daraufhin an die Arbeiterkammer Eferding. Doch die ehemalige Arbeitgeberin war auch nach einer AK-Intervention nicht einsichtig, weshalb Klage eingereicht wurde. Das Gericht bestätigte die Rechtsansicht der AK: Die Ex-Chefin habe bei der telefonischen Erkundigung durch den potenziell neuen Arbeitgeber angegeben, dass die Frau sehr viel im Krankenstand und nicht da gewesen sei, wenn man sie gebraucht habe. Diese Angaben stimmten aber nicht mit den tatsächlichen Krankenstandstagen der Zahnarztassistentin überein. Die Frau habe also Anspruch auf Schadenersatz, so das Gericht.

Entscheidung in zweiter Instanz

Damit war es aber noch nicht vorbei, denn die ehemalige Chefin legte Berufung ein. Doch auch das Oberlandesgericht Linz kam zu dem Schluss, dass die Auskunft unrichtig war und eine bewusst wahrheitswidrige Übertreibung darstellte. Ohne diese Auskunft hätte die Frau eine Vollanstellung bekommen, so das Urteil. Die Ex-Chefin musste ihrer einstigen Angestellten ein Netto-Monatsgehalt – 1.450 Euro – Schadenersatz zahlen. "Ungerechtigkeiten wie diese müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keinesfalls auf sich sitzen lassen. Die AK berät und vertritt ihre Mitglieder kostenlos, damit sie zu ihrem Recht kommen. Wenn nötig, wie im vorliegenden Fall, auch durch mehrere gerichtliche Instanzen", kommentiert AK-Präsident Johann Kalliauer den Fall.

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