Falscher Kollektivvertrag: 507 Euro pro Monat zu wenig verdient
Der Kollektivvertrag regelt unter anderem den Mindestverdienst in bestimmten Branchen, unterscheidet aber außerdem die Art des Arbeitsverhältnisses. Eine Verkäuferin eines Handelsunternehmens wandte sich an die AK-Bezirksstelle in Korneuburg, weil sie ihrer Meinung nach zu wenig verdiente. Nach Prüfung durch die AK-ExpertInnen war schnell klar, dass die Frau als Handelsarbeiterin gemeldet und entlohnt wurde. Der Job einer Verkäuferin ist jedoch eine klassische Angestelltentätigkeit und sie...