14 Allergene müssen gekennzeichnet werden
Die Wirtschaftskammer erreichte, dass eine mündliche Auskunft genügt Mit Inkrafttreten der neuen EU-Lebensmittelinformationsverordnung am 13. Dezember 2014 wird die bisher nur für verpackte Lebensmittel geltende Informationspflicht über das Vorkommen der 14 Hauptallergene auch auf sogenannte „lose Ware“ ausgedehnt. Die Gastronomen müssen ab diesem Tag ausführliche Dokumentationen über die angebotenen Speisen führen, um genaue Auskunft über die Zutaten geben zu können. Mündliche Auskunft genügt...