Es gibt kein gesetzliches Recht auf Umtausch
VILLACH. Wer sich schon bei der Auswahl eines Geschenkes unsicher ist, sollte schon beim Kauf einen möglichen Umtausch vereinbaren. Es gibt nämlich kein gesetzliches Recht auf Umtausch, informieren die AK-Konsumentenschützer. Grundsätzlich gilt: Der Umtausch ist freiwillig. Ein gesetzliches Umtauschrecht gibt es nicht. Wer also ein Geschenk kauft, muss den Umtausch schon auf der Rechnung vermerken lassen, rät die ARBEITERKAMMER KÄRNTEN. Von Seiten der Händler wird oft freiwillig ein Umtausch...