Es gibt kein gesetzliches Recht auf Umtausch
VILLACH. Wer sich schon bei der Auswahl eines Geschenkes unsicher ist, sollte schon beim Kauf einen möglichen Umtausch vereinbaren. Es gibt nämlich kein gesetzliches Recht auf Umtausch, informieren die AK-Konsumentenschützer.
Grundsätzlich gilt: Der Umtausch ist freiwillig. Ein gesetzliches Umtauschrecht gibt es nicht. Wer also ein Geschenk kauft, muss den Umtausch schon auf der Rechnung vermerken lassen, rät die ARBEITERKAMMER KÄRNTEN. Von Seiten der Händler wird oft freiwillig ein Umtausch eingeräumt. Das steht dann vorgedruckt auf der Rechnung. Wer etwas umtauscht, kann sich zumeist eine andere Ware aussuchen. Geld gibt es meistens nicht zurück, da auch darauf kein gesetzlicher Anspruch besteht. Falls man nichts findet, erhält man einen Gutschein.
Rücktrittsrecht beim Onlinekauf
Immer beliebter wird der Einkauf über das Internet. Bei Onlinekäufen gibt es ein Rücktrittsrecht bis zu sieben Werktage (Samstag nicht mitgezählt) ab Erhalt der Ware. Aber nicht in jedem Fall: Etwa bei entsiegelten CDs und DVDs oder Veranstaltungstickets gibt es kein Rücktrittsrecht. „Wenn die Konsumenten auf der Online-Plattform über das Rücktrittsrecht nicht ordentlich informiert wurden, verlängert sich die Frist auf bis zu drei Monate“, sagt AK-Konsumentenschützerin Angelika WURZER.****
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.