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Beiträge zum Thema arbeiterschutz

Arbeitnehmer müssen alles zumutbare unternehmen um zeitgerecht am Arbeitsplatz zu erscheinen. | Foto: Wolfgang Bacher, KK/AK_Helge Bauer

Arbeiterkammer informiert: Dienstverhinderung im Katastrophenfall und Katastrophenschäden

In Teilen Kärntens wurde wegen des Föhnsturms Zivilschutzalarm ausgerufen. Wird vom Arbeitnehmer alles unternommen um zur Arbeit zu kommen, sind arbeitsrechtliche Konsequenzen ausgeschlossen. Sollte ein Arbeitnehmer wegen Unwetterschäden, Murenabgängen, Überflutung oder Schneechaos nicht pünktlich oder gar nicht zur Arbeit kommen können, liegt ein Dienstverhinderungsgrund vor. Dieser rechtfertigt das Zuspätkommen oder Fernbleiben. Die betroffenen Dienstnehmer sind dennoch dazu verpflichtet,...

  • Kärnten
  • Sebastian Glabutschnig

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