Penz erneut vor Gericht: Freispruch
(gstr). Der ehemalige blaue Spitzenkandidat August Penz ist vergangenen Montag vom Vorwurf der Verhetzung freigesprochen worden. Die Anklage war nach dem umstrittenen Marokkaner-Slogan auf Wahlplakaten 2012 eingebracht worden. Der Prozess wurde am Landesgericht Innsbruck neu aufgerollt, nachdem das Oberlandesgericht das ursprüngliche Urteil aufgehoben hatte. Der Freispruch erfolgte im Zweifel für den Angeklagten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.