Penz erneut vor Gericht: Freispruch

August Penz wurde vom Vorwurf der Verhetzung freigesprochen.

(gstr). Der ehemalige blaue Spitzenkandidat August Penz ist vergangenen Montag vom Vorwurf der Verhetzung freigesprochen worden. Die Anklage war nach dem umstrittenen Marokkaner-Slogan auf Wahlplakaten 2012 eingebracht worden. Der Prozess wurde am Landesgericht Innsbruck neu aufgerollt, nachdem das Oberlandesgericht das ursprüngliche Urteil aufgehoben hatte. Der Freispruch erfolgte im Zweifel für den Angeklagten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.