Polit-Ticker
GR-Angelobung am 17.5., EU-Wahlen und Altstadtbaustelle

Informationen zur den Wahlen zum Europäischen Parlament. | Foto: Freinhofer
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  • Informationen zur den Wahlen zum Europäischen Parlament.
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Am 17.5. ab 14 Uhr findet die erste Gemeinderatssitzung in der neuen Besetzung statt. Zwölf Punkte stehen auf der Tagesordnung. Wissenswertes zu den Wahlen zum Europäischen Parlament. Für alle Wirtschaftstreibenden in der Altstadt, die von der Baustelle betroffen sind, soll es eine Unterstützung geben.

INNSBRUCK. „Aufgrund des ohnehin knappen Zeitplans und um etwas mehr Zeit für die Verhandlungen zu bekommen, wird die konstituierende Sitzung des Innsbrucker Gemeinderats auf den 17. Mai gelegt. Die Verschiebung gibt den drei Listen mehr zeitlichen Spielraum für die weiteren Gespräche und Aktivitäten, die im Vorfeld der konstituierenden Sitzung stattfinden müssen“, erklärt der designierte Bürgermeister Johannes Anzengruber.

Aktuelles aus der Stadtpolitik im Polit-Ticker der BezirksBlätter

EU-Wahl-Wissen

Gewählt werden die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments. Die EU-Wahlen finden in Österreich am Sonntag, 9. Juni 2024, statt. Die Beflaggung der Innenstadt sowie vieler Brücken weist schon ab kommendem Montag, 13. Mai 2024, auf den bevorstehenden Wahltag hin. In Innsbruck kann am Wahlsonntag wieder von 7.30 bis 16 Uhr gewählt werden. Das Wahlkartenbüro im 6. Stock des Rathauses ist ab Montag, 13. Mai 2024, geöffnet. Voraussichtlich ab Donnerstag, 16. Mai 2024, kann gleich vor Ort per Briefwahl die Stimme abgegeben werden. Wieder erhalten alle wahlberechtigten Personen eine „Amtliche Wahlinformation“ per Post zugesendet. Diese informiert alle Wahlberechtigten über die Wahl und beinhaltet einen Zahlencode für die allfällige Beantragung einer Online-Wahlkarte bzw. alternativ einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert.

Wählen im Wahllokal

Für die Europawahl gelten nach Festlegung der Bezirkswahlbehörde analog zu den Innsbrucker Wahltagen im April die gleichen Wahlsprengel. Somit stehen insgesamt 154 Wahlsprengel in 43 Wahllokalen zur Verfügung. Der Wahllokalfinder findet sich unter www.innsbruck.gv.at/eu-wahl.

Wählen mit Wahlkarte

Sofern man am Wahltag verhindert ist, kann eine Wahlkarte beantragt werden. Schriftlich kann die Wahlkarte bis zum 5. Juni 2024 beantragt werden. Achtung: Der Postweg muss berücksichtigt werden – der Antrag muss zu diesem Zeitpunkt bei der Behörde eingelangt sein! Mündlich (persönlich) kann der Antrag bis zum 7. Juni 2024, 12 Uhr im Wahlkartenbüro im Innsbrucker Rathaus im 6. Stock (Zimmer 6.102) gestellt werden. Öffnungszeiten Wahlkartenbüro: Von 13. Mai bis 7. Juni 2024 an Werktagen, Montag bis Donnerstag: 8 bis 17 Uhr und Freitag: 8 bis 12 Uhr.

Anders als bei den Gemeinderatswahlen und der Bürgermeister-Stichwahl, bei denen eine Wahlkarte nur in jenem Sprengel abgegeben werden konnte, in dessen Wählerverzeichnis man eingetragen war, kann bei den EU-Wahlen eine bereits verschlossene Wahlkarte in jedem beliebigen Wahllokal in ganz Österreich abgegeben werden. Zudem kann mit der noch offenen Wahlkarte in einem beliebigen Wahllokal in ganz Österreich gewählt werden.

Weitere Informationen

Auf www.innsbruck.gv.at/eu-wahl sind alle Informationen laufend aktualisiert abrufbar. Zudem stehen allgemeine Informationen unter www.bmi.gv.at/412/Europawahlen zur Verfügung. 

Altstadtbaustelle

Die Baustelle in der Altstadt regt weiter auf, erklärt die FPÖ Innsbruck in einer Aussendung. Teilweise klagen die Wirtschaftstreibenden über einen Einbruch bei der Laufkundschaft von 80 Prozent. Für die Freiheitlichen werden hier die Betroffenen zu wenig eingebunden, weshalb Vizebgm. Markus Lassenberger fordert, hier nicht länger wegzusehen. „Was hier in der Altstadt gerade passiert, ist nicht weniger als eine Jahrhundertbaustelle und entsprechend eine massive Belastung für die Wirtschaftstreibenden. Hier ist es aber wichtig, nun alle Wirtschaftstreibenden zu bedenken und nicht nur die Gastronomen“, so Lassenberger, der fordert: „Es muss schleunigst das Gespräch mit allen Betroffenen geführt werden und dann von Seiten der Stadt eruiert werden, wie man die Einbußen abfedern kann.“
Abschließend hält Lassenberger fest, dass es sich die Stadt nicht leisten kann, weitere Geschäfte zu verlieren. Dementsprechend müsse man rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um dies zu verhindern.

Die Baustelle in der Herzog Friedrich Straße | Foto: MeinBezirk
  • Die Baustelle in der Herzog Friedrich Straße
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Gemeinderat-Tagesordnung

1. Mitteilungen des Vorsitzenden
2. Festsetzung der Anzahl der weiteren Mitglieder des Stadtsenates gemäß § 83 lit. a IWO 2011
3. Ermittlung, wie viele Stellen des Stadtsenates auf die einzelnen Gemeinderatsparteien entfallen gemäß § 83 lit. b IWO 2011
4. Wahl des/r ersten Bürgermeister-Stellvertreters/in und des/r zweiten Bürgermeister-Stellvertreters/in gemäß § 83 lit. d IWO 2011
5. Angelobung des Bürgermeisters und der Bürgermeister-Stellvertreter/innen gemäß § 12 Abs. 1 und 3 IbkStadtr 1975
6. Angelobung der Mitglieder des Gemeinderats gemäß § 12 Abs. 2 und 3 IbkStadtr 1975
7. Wahl der weiteren Mitglieder des Stadtsenates gemäß § 83 lit. e IWO 2011
8. Bestimmung, ob die Mitglieder des Stadtsenates im Fall ihrer Verhinderung durch Ersatzmitglieder zu vertreten sind, und gegebenenfalls Wahl der Ersatzmitglieder gemäß § 83 lit. f IWO 2011
9. Ressortverteilung gemäß § 35a IbkStadtr 1975
10. Bestellung des/r Substanzverwalters/in, des/r Stellvertreters/in des/r Substanzverwalters/in und des/r ersten Rechnungsprüfers/in nach § 36b des Tiroler Flurverfassungslandesgesetzes 1996, LGBl. Nr. 74/1996, für die Gemeindegutsagrargemeinschaft Amraser Hochwald gemäß § 83 lit. g IWO 2011
11. Bekanntgabe der Klubbildungen im Gemeinderat sowie der Klubobleute und deren Stellvertretung gemäß § 13a IbkStadtr 1975
12. Ausschüsse des Gemeinderats: Einrichtung und Festsetzung der Anzahl der Mitglieder, Bestimmung, ob die Mitglieder der Ausschüsse im Fall ihrer Verhinderung durch Ersatzmitglieder zu vertreten sind, gemäß § 30 IbkStadtr 1975 iVm § 90 Abs. 2 IWO 2011

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