Streit um Witwenpension: Verfassungsgerichtshof gibt Gusenbauer-Jäger Recht
Verfassungsgerichtshof: Bestimmungen des Landes waren verfassungswidrig. Gusenbauer-Jäger muss der Gemeinde nichts zurückzahlen. SCHWERTBERG. Erleichterung bei Marianne Gusenbauer-Jäger. Der Vorwurf gegen die Schwertberger SPÖ-Bürgermeisterin, von 2009 bis 2012 zu viele Bezüge erhalten zu haben, ist nun nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes entkräftet. „Ich war immer der festen Überzeugung, dass ich nichts Falsches gemacht habe. Jetzt ist das Ganze rechtlich geklärt. Großen Dank an...