Bahnhof Leibnitz ist mustergültig
Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden ist bald Pflicht. Die WOCHE testete. Ab Anfang 2016 darf es laut Behindertengleichstellungsgesetz bei öffentlich zugänglichen Gebäuden keine Diskriminierung mehr geben. Öffentliche Gebäude wie zum Beispiel Schulen oder Amtsgebäude müssen für alle Mitmenschen – somit also auch für Rollstuhlfahrer oder sehbehinderte Mitmenschen – zugänglich sein. Das bedeutet zum Teil umfangreiche Umbauten. Denn im schlimmsten Fall können von den Betroffenen...