OÖ Bauernbund
Bäuerliche Nebentätigkeit als Standbein
Landwirtschaftliche Betriebe unterstehen nicht der Gewerbeordnung. Nebentätigkeiten von Landwirten fallen also nicht in diese, solange Unterordnung gegeben ist. OÖ, BEZIRK BRAUNAU. Viele Bäuerinnen und Bauern arbeiten neben ihrem Hauptberuf als Landwirte auch in Nebentätigkeiten. Neben der landwirtschaftlichen Produktion haben diese Tätigkeiten eine untergeordnete wirtschaftliche Bedeutung und sind nicht für das Haupteinkommen eines bäuerlichen Familienbetriebes verantwortlich. Der...