Krebshilfe-Vortrag zur Wiedereingliederungsteilzeit
Um Arbeitnehmern nach einer langen Krankheit den Wiedereinstieg in den Arbeitsprozess zu ermöglichen, gibt es seit Juli 2017 die Möglichkeit der Wiedereingliederungsteilzeit. Dabei kann die wöchentliche Normalarbeitszeit in der Dauer von ein bis sechs Monaten herabgesetzt werden. Wer sich in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis befindet, kann so schrittweise in den Arbeitsalltag zurückzukehren und sich stufenweise an die Anforderungen des Berufsalltages anzunähern. Damit kann die...