Wasserrechtliche Bewilligung
Erweiterung der Bescheiungsanlage für die Höss
Wasserrechtliche Bewilligung für die Erweiterung einer Beschneiungsanlage für das Skigebiet Hinterstoder-Höss wurde erteilt. Landesverwaltungsgericht Oberösterreich weist Beschwerde einer Wassergenossenschaft als unzulässig zurück. HINTERSTODER (sta). Landeshauptmann Thomas Stelzer erteilte dem Betreiber des Skigebietes Hinterstoder-Höss die wasserrechtliche Bewilligung für die Erweiterung einer Beschneiungsanlage in Form der Errichtung und des Betriebs von Anlagen zur Entnahme von Nutzwasser...