Wasserrechtliche Bewilligung
Erweiterung der Bescheiungsanlage für die Höss
Wasserrechtliche Bewilligung für die Erweiterung einer Beschneiungsanlage für das Skigebiet Hinterstoder-Höss wurde erteilt. Landesverwaltungsgericht Oberösterreich weist Beschwerde einer Wassergenossenschaft als unzulässig zurück.
HINTERSTODER (sta). Landeshauptmann Thomas Stelzer erteilte dem Betreiber des Skigebietes Hinterstoder-Höss die wasserrechtliche Bewilligung für die Erweiterung einer Beschneiungsanlage in Form der Errichtung und des Betriebs von Anlagen zur Entnahme von Nutzwasser aus der Steyr, das zur Beschneiung herangezogen wird.
Beschwerde unzulässig
Gegen diesen Bescheid erhob eine ortsansässige Wassergenossenschaft Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht und beantragte die Aufhebung des Bescheides und Wiederaufnahme des Verfahrens sowie die Anerkennung als übergangene Partei und Parteistellung nach Maßgabe der AARHUS-Konvention. Die Wassergenossenschaft berief sich auf ihr Wasserbenutzungsrecht und brachte hauptsächlich vor, dass sie eine Verunreinigung des Trinkwassers durch
die Erweiterung der Beschneiungsanlage befürchte. Das Landesverwaltungsgericht kam auf Basis der umfassenden Verfahrensunterlagen zum Ergebnis, dass die Beschwerde als unzulässig zurückzuweisen war. Eine Verunreinigung des Trinkwasser ist laut Amtssachverständiger nicht zu befürchten.
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