Mamas Bankkonto geplündert
Freispruch für Sohnemann: Mama hätte Privatanklage erheben müssen KLOSTERNEUBURG/KORNEUBURG (mr). Die Anklage der Staatsanwaltschaft wegen des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges ging daneben: Nur die Mutter wäre berechtigt gewesen Privatanklage zu erheben. Bankomatkarte übergeben Mama hatte dem Sohn zwar ihre Bankomatkarte übergeben, war allerdings nicht damit einverstanden, dass er innerhalb von zwei Wochen 5.000 Euro beim Postpartner "Spiele Peter" behob bzw. von ihrem Konto...