AK-Tipps zu Hauptreisezeit
„Vereinbaren Sie Ihren Urlaub immer schriftlich!“
Ab in den Urlaub und den Alltag hinter sich lassen: Der Urlaub gilt bei Beschäftigten als die schönste Zeit des Jahres. Um ihn unbeschwert genießen zu können, sollten Arbeitnehmer aber ihre Rechte und Pflichten kennen. BURGENLAND. Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmern stehen fünf Wochen bezahlter Urlaub pro Arbeitsjahr zu. „Das Arbeitsjahr beginnt mit dem Tag, an dem der Arbeitnehmer in die Firma eingetreten ist. In manchen Betrieben ist jedoch das Kalenderjahr als Urlaubsjahr vereinbart“,...