AK-Tipps zu Hauptreisezeit
„Vereinbaren Sie Ihren Urlaub immer schriftlich!“
Ab in den Urlaub und den Alltag hinter sich lassen: Der Urlaub gilt bei Beschäftigten als die schönste Zeit des Jahres. Um ihn unbeschwert genießen zu können, sollten Arbeitnehmer aber ihre Rechte und Pflichten kennen.
BURGENLAND. Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmern stehen fünf Wochen bezahlter Urlaub pro Arbeitsjahr zu. „Das Arbeitsjahr beginnt mit dem Tag, an dem der Arbeitnehmer in die Firma eingetreten ist. In manchen Betrieben ist jedoch das Kalenderjahr als Urlaubsjahr vereinbart“, informiert AK-Jurist Helmut Steiger.
Urlaubsanspruch
Der Urlaubsanspruch wächst beim Arbeitsantritt in einer neuen Firma in den ersten sechs Monaten im Verhältnis zu jener Zeit, die man schon im Betrieb beschäftigt ist. Im Normalfall sind es pro Monat bei einer 5-Tage-Woche zwei Arbeitstage. Ab sechs Monaten hat man den vollen Urlaubsanspruch. Ab dem 26. anrechenbaren Arbeitsjahr steht dem Arbeitnehmer eine 6. Urlaubswoche zu.
Urlaub kann verjähren
Doch Vorsicht: Urlaub kann verjähren. Steiger: „Ihr Urlaub verjährt zwei Jahre nach Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist. Das heißt: Sie haben drei Jahre Zeit, um Urlaub zu verbrauchen.“
„Urlaub nehmen“ ist unzutreffend
Aufpassen heißt es auch beim Zeitpunkt des Urlaubs. Die Formulierung „Urlaub nehmen" ist unzutreffend. Urlaub muss immer zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber vereinbart werden. Damit kann der Chef den Dienstnehmer auch nicht zwangsweise in den Urlaub schicken.
Ist der Urlaub einmal bewilligt wird es schwer ihn zu streichen. Dann müssen wichtige wirtschaftliche Gründe wie z.B. Betriebsnotstand vorliegen. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die bereits getätigten Kosten übernehmen. Ein Tipp: Eventuell vorher rechtlich abklären lassen.
Die Ausnahme von dieser Regel ist der „neue“ persönliche Feiertag. Somit hat jeder Arbeitnehmer das Recht, den Zeitpunkt eines Urlaubstages pro Urlaubsjahr einseitig zu bestimmen. Dieser muss drei Monate im vorhinein bekannt gegeben werden.
„Vereinbaren Sie Ihren Urlaub immer schriftlich. Dann können Sie sorglos die schönste Zeit im Jahr planen“, rät der AK-Experte.
Arbeiten im Urlaub ist nicht rechtens
Mit Smartphone & Co. nimmt so mancher Dienstnehmer die Arbeit auch mit in den Urlaub. Doch: Arbeiten im Urlaub ist nicht rechtens. „Urlaub ist Urlaub. Sie können es ablehnen, auch im Urlaub „in Bereitschaft“ zu sein und Leistungen zu erbringen“, erklärt Steiger.
Bei Problemen und Fragen: Die Experten der AK Burgenland stehen mit Rat und Tat zur Verfügung (02682/740) oder bgld.arbeiterkammer.at
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