Urteil
Verfassungsgerichtshof lehnt Beschwerden von Heinz Schaden ab
Der Verfassungsgerichtshof lehnt die Beschwerde auf Neubemessung der Pension von Ex-Bürgermeister Heinz Schaden ab. Die Neubemessung des Ruhebezuges sei verhältnismäßig. Eine „Benachteiligung“ wurde vom Verfassungsgerichtshof nicht erkannt. SALZBURG. Dem rechtskräftig verurteilten Politiker Heinz Schaden darf die Pension gekürzt werden, das bestätigt der Verfassungsgerichtshof Österreich (VfGH). Nach der Verurteilung des ehemaligen Salzburger Stadtchefs, Heinz Schaden, im Swap-Prozess kürzte...