Zutrittsrechte für Blindenführhunde !
Zutrittsrecht: Öffentliche Gebäude, Verkehr, Reisen Blindenführhunde haben in allen öffentlichen Verkehrsmitteln in Deutschland, Österreich und der Schweiz generell Zutritt, ausdrücklich auch im Speisewagen. In österreichischen Bussen und zuweilen bei AIR-FRANCE-Flügen wird aber noch ein Maulkorb verlangt. Maulkörbe beeinträchtigen die Führleistung ggf. gravierend, wovon sich das Personal auch meist - aber nicht immer! - überzeugen läßt. In Krankenhäusern erhält der Führhund bis heute nur...