Insolvenzschutz bei Flugreisen soll verbessert werden
Aus dem Insolvenzantrag der Fluglinie Air Berlin, lässt sich der Schluss ziehen, dass Reisende bei solch auftretenden Problematiken mangelhaft abgesichert sind. Die Insolvenzversicherung ist meist mangelhaft oder einfach nicht existent. TIROL. Bei dieser speziellen Problematik sind vor allem Nur-Flug-Buchungen betroffen. Hier können Ansprüche der Reisenden nur noch im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden. Meistens ist der bereits bezahlte Betrag für die Flugtickets allerdings verloren. ...