Neues Buschenschankgesetz: „Rettungsanker“ für Winzer
Wein und Trauben dürfen zugekauft, „Obstwein“ ausgeschenkt werden EISENSTADT. Bisher war den Buschenschanken nur das Ausschenken von Wein aus eigener Produktion möglich. Das führte nach den Wetterkapriolen des heurigen Jahres und Ernteausfällen von bis zu 100 Prozent bei vielen Betrieben zu großen Problemen. Nun hat der Gesetzgeber darauf reagiert und das Buschenschankgesetz entsprechend adaptiert. Höchstens 1.500 l Wein Mit der Novelle, die im Landtag einstimmig beschlossen wurde, dürfen...