Covid-19-Lockerungsverordnung

Beiträge zum Thema Covid-19-Lockerungsverordnung

Ab dem 1. Juli 2020 ist Mannschaftssport wie Fußball sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen wieder erlaubt. Mindestabstandsregeln gelten nicht mehr (Symbolbild). | Foto: Fotolia/Sport Moments
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Corona-Maßnahmen
So sehen die Lockerungsschritte ab dem 1. Juli aus

Mit 1. Juli kommen weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen. So wird zum Beispiel der Mannschaftssport sowohl im Innen- als auch im Außenbereich erlaubt. Beschränkt sind unter anderem noch Auslandsreisen. OÖ. Die Bundesregierung verkündete am Mittwoch, 24. Juni 2020, nach dem Ministerrat weitere Lockerungen. Diese betreffen vor allem die Gastronomie, den Sport und die Kultur. Auch Prostitution ist ab dem 1. Juli wieder erlaubt. Corona-Lockerungen Gastronomie Gastronomen dürfen künftig um 5 Uhr...

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Ab 29. Mai sind Indoor- und Outdoor-Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen wieder erlaubt. Dabei sind jedoch Regelungen wie das Tragen eines Mund-Nasenschutzes in geschlossenen Räumen zu beachten (Symbolbild). | Foto: panthermedia.net/openlens

Corona-Lockerungen
Was im Mai und Juni erlaubt ist beziehungsweise geöffnet hat

Seit 15. Mai haben Gastronomiebetriebe und Tierparks wieder geöffnet. Drei Tage später sind Schüler mit Ausnahme der Oberstufe in die Klassen zurückgekehrt. Die Covid-19-Lockerungsverordnung enthält Lockerungen sowie die dabei geltenden Regelungen und Maßnahmen. OÖ. Seit Anfang Mai dürfen alle Geschäfte, aber auch bestimmte Dienstleistungsbetriebe wie Friseure, Kosmetikstudios und Solarien nach der coronabedingten Pause wieder aufsperren. Mit Auflagen sind Besuche in Alten- und Pflegeheimen...

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Seit 29. Mai ist das Betreten von Sportstätten wieder erlaubt. Der Berufsverband der Yogalehrenden in Österreich empfiehlt jetzt Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen.  | Foto: panthermedia/Deklofenak

Berufsverband der Yogalehrenden
Yoga-Unterricht ist wieder möglich

Seit 29. Mai ist das Betreten von Sportstätten wie Fitnessstudios oder Yoga- Schulen wieder erlaubt. Welche Auflagen beim Yoga-Unterricht jetzt zu beachten sind, informiert der Berufsverband der Yogalehrenden in Österreich, kurz BYO. OÖ. Seit 29. Mai dürfen nicht nur Sportstätten im Freien, sondern auch wieder jene im Innenbereich besucht werden. Das geht auf die Covid-19-Lockerungsverordnung zurück. Im Wesentlichen ist zwischen dem Betreten eines (Yoga-)Studios und der Ausübung des Sports zu...

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