Berufsverband der Yogalehrenden
Yoga-Unterricht ist wieder möglich

Seit 29. Mai ist das Betreten von Sportstätten wieder erlaubt. Der Berufsverband der Yogalehrenden in Österreich empfiehlt jetzt Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen.  | Foto: panthermedia/Deklofenak
  • Seit 29. Mai ist das Betreten von Sportstätten wieder erlaubt. Der Berufsverband der Yogalehrenden in Österreich empfiehlt jetzt Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen.
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Seit 29. Mai ist das Betreten von Sportstätten wie Fitnessstudios oder Yoga- Schulen wieder erlaubt. Welche Auflagen beim Yoga-Unterricht jetzt zu beachten sind, informiert der Berufsverband der Yogalehrenden in Österreich, kurz BYO.

OÖ. Seit 29. Mai dürfen nicht nur Sportstätten im Freien, sondern auch wieder jene im Innenbereich besucht werden. Das geht auf die Covid-19-Lockerungsverordnung zurück. Im Wesentlichen ist zwischen dem Betreten eines (Yoga-)Studios und der Ausübung des Sports zu unterscheiden. So ist etwa ein Mund-Nasen-Schutz beim Eintreten und Verlassen des Gebäudes zu tragen, sofern keine gleichwertigen Schutzvorrichtungen wie Acrylglasscheiben vorhanden sind. Während des Übens kann die Maske abgenommen werden. Hier gilt, dass zwei Meter Abstand zu Personen, die nicht im selben Haushalt wohnen, eingehalten werden sollen. Eine Ausnahme stellt es zum Beispiel dar, wenn ein Trainer aus Sicherheitsgründen eingreifen muss.

Matte und Getränk selbst mitnehmen

Der BYO empfiehlt darüber hinaus, bei der Yogastunde ein paar Hygienemaßnahmen einzuhalten. So sollen die Teilnehmer ihre eigene Matte und ihr Getränk mitnehmen. Die Lehrenden würden die Räumlichkeiten gut lüften sowie sensible Bereiche wie Türklinken und Toiletten desinfizieren. Desinfektionsmittel stehe auch im Eingangsbereich für die Kursteilnehmer zur Verfügung.

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