Berufsverband der Yogalehrenden
Yoga-Unterricht ist wieder möglich

Seit 29. Mai ist das Betreten von Sportstätten wieder erlaubt. Der Berufsverband der Yogalehrenden in Österreich empfiehlt jetzt Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen.  | Foto: panthermedia/Deklofenak
  • Seit 29. Mai ist das Betreten von Sportstätten wieder erlaubt. Der Berufsverband der Yogalehrenden in Österreich empfiehlt jetzt Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen.
  • Foto: panthermedia/Deklofenak
  • hochgeladen von Katharina Wurzer

Seit 29. Mai ist das Betreten von Sportstätten wie Fitnessstudios oder Yoga- Schulen wieder erlaubt. Welche Auflagen beim Yoga-Unterricht jetzt zu beachten sind, informiert der Berufsverband der Yogalehrenden in Österreich, kurz BYO.

OÖ. Seit 29. Mai dürfen nicht nur Sportstätten im Freien, sondern auch wieder jene im Innenbereich besucht werden. Das geht auf die Covid-19-Lockerungsverordnung zurück. Im Wesentlichen ist zwischen dem Betreten eines (Yoga-)Studios und der Ausübung des Sports zu unterscheiden. So ist etwa ein Mund-Nasen-Schutz beim Eintreten und Verlassen des Gebäudes zu tragen, sofern keine gleichwertigen Schutzvorrichtungen wie Acrylglasscheiben vorhanden sind. Während des Übens kann die Maske abgenommen werden. Hier gilt, dass zwei Meter Abstand zu Personen, die nicht im selben Haushalt wohnen, eingehalten werden sollen. Eine Ausnahme stellt es zum Beispiel dar, wenn ein Trainer aus Sicherheitsgründen eingreifen muss.

Matte und Getränk selbst mitnehmen

Der BYO empfiehlt darüber hinaus, bei der Yogastunde ein paar Hygienemaßnahmen einzuhalten. So sollen die Teilnehmer ihre eigene Matte und ihr Getränk mitnehmen. Die Lehrenden würden die Räumlichkeiten gut lüften sowie sensible Bereiche wie Türklinken und Toiletten desinfizieren. Desinfektionsmittel stehe auch im Eingangsbereich für die Kursteilnehmer zur Verfügung.

Anzeige
1:46
1:46

WKOÖ Maklertipp
Rechtsschutzversicherung: Sichern Sie Ihr Recht!

Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor den Folgen von vielen möglichen Konfliktfällen – vor allem finanziell.  Es gibt viele Gründe für einen Streit vor Gericht: Angenommen, Ihr Vermieter erhöht den Mietzins in ungerechtfertigter Weise, Ihr Hund läuft einem Biker vor das Rad, Ihnen wird nach einem Verkehrsunfall das Schmerzensgeld verwehrt oder Ihr Arbeitgeber zahlt die Überstunden nicht. Von all diesen Fällen haben Sie schon gehört oder Sie haben sogar schon selbst eine solche oder eine...

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN

Aktuelle Nachrichten aus Oberösterreich auf MeinBezirk.at/Oberösterreich

Neuigkeiten aus deinem Bezirk als Push-Nachricht direkt aufs Handy

BezirksRundSchau auf Facebook: MeinBezirk.at/Oberösterreich - BezirksRundSchau

BezirksRundSchau auf Instagram: @bezirksrundschau.meinbezirk.at

ePaper jetzt gleich digital durchblättern

Storys aus deinem Bezirk und coole Gewinnspiele im wöchentlichen MeinBezirk.at-Newsletter


Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.