Impfpflicht
Strafbescheide sollten keinesfalls ignoriert werden
Eine Strafverfügung zu ignorieren, ist der schlechteste gangbare Weg. LAVANTTAL. Wer von der Polizei ab 15. März ohne gültiges Impfzertifikat erwischt wird und nicht in die gesetzlich festgelegten Ausnahmeregelungen fällt, erhält eine Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde und einen Strafbescheid per Post. Die Ausrede „Habe ich nicht bekommen“ zieht nicht, denn der Bescheid kommt per Rsb-Brief gegen Zustellnachweis, wird also entweder entgegengenommen oder hinterlegt. Bis zur Exekution...