Impfpflicht
Strafbescheide sollten keinesfalls ignoriert werden
Eine Strafverfügung zu ignorieren, ist der schlechteste gangbare Weg.
LAVANTTAL. Wer von der Polizei ab 15. März ohne gültiges Impfzertifikat erwischt wird und nicht in die gesetzlich festgelegten Ausnahmeregelungen fällt, erhält eine Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde und einen Strafbescheid per Post. Die Ausrede „Habe ich nicht bekommen“ zieht nicht, denn der Bescheid kommt per Rsb-Brief gegen Zustellnachweis, wird also entweder entgegengenommen oder hinterlegt.
Bis zur Exekution
„Innerhalb von 14 Tagen ist die Rechnung zu bezahlen oder Einspruch zu erheben. Tut man nichts dergleichen, wird die Strafverfügung rechtskräftig und löst die Zahlungspflicht aus. Bezahlt man den Strafbetrag auch nach einer folgenden schriftlichen Mahnung nicht, wird dieser zwangsweise eingetrieben bzw. ein Exekutionsverfahren eingeleitet.“, erklärt Wolfsbergs Bezirkshauptmann Georg Fejan. Für die angezeigte Person wird es dann richtig ungemütlich, denn der Fall geht ans Gericht. Ein üblicher Weg ist es, die Forderung beim Arbeitgeber per Lohn- bzw. Gehaltsexekution geltend zu machen. Dieser ist dazu verpflichtet, den Strafbetrag vom Lohn der betreffenden Person abzuziehen.
Der „Kuckuck“ klopft
Doch auch wenn kein Arbeitgeber vorhanden ist, verfällt die Strafe nicht. Es kann eine Zwangsvollstreckung auf „bewegliche Sachen“ mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers durchgeführt werden, also beispielsweise auf Luxusgüter wie Hifi-Anlagen oder Fernsehgeräte. Wer sich den Anordnungen eines Gerichtsvollziehers widersetzt, leistet Widerstand gegen die Staatsgewalt und muss mit einer Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren rechnen.
"Absitzen" unmöglich
Keine Alternative ist die Ersatzfreiheitsstrafe. Es ist also nicht möglich, die Strafe „abzusitzen“, anstatt sie zu bezahlen.
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