Was gilt eigentlich als Elektro-Scooter?
Jene flotten „Roller“, die seit längerer Zeit vielerorts gemietet werden können und zum gewohnten Straßenbild zählen, werden als „elektrisch betriebene Klein- und Miniroller“ oder auch „Elektro-Scooter“ bezeichnet. Sie haben eine höchstzulässige Leistung von 600 Watt bzw. 25 km/h und zählen zu den „Kleinfahrzeugen vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn“. Generell gelten für E-Scooter dieselben Regeln wie für Fahrräder oder E-Bikes (siehe Artikel „Auf die Plätze, fertig, E-Scootern!“).