E-Scooter

Beiträge zum Thema E-Scooter

Foto: ÖAMTC/Viktor Schwenk

Was gilt eigentlich als Elektro-Scooter?

Jene flotten „Roller“, die seit längerer Zeit vielerorts gemietet werden können und zum gewohnten Straßenbild zählen, werden als „elektrisch betriebene Klein- und Miniroller“ oder auch „Elektro-Scooter“ bezeichnet. Sie haben eine höchstzulässige Leistung von 600 Watt bzw. 25 km/h und zählen zu den „Kleinfahrzeugen vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn“. Generell gelten für E-Scooter dieselben Regeln wie für Fahrräder oder E-Bikes (siehe Artikel „Auf die Plätze, fertig,...

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Für Elektro-Scooter-Fahrer gelten grundsärtlich dieselben Vorschriften wie für E-Bike- und Fahrradfahrer. | Foto: ÖAMTC/Viktor Schwenk

Wir haben die wichtigsten Infos und Regeln rund um Eektro-Scooter
Auf die Plätze, fertig, E-Scootern!

Zum Einkaufen, einfach Umherflitzen oder für „die letzte Meile“: Viele Menschen steigen für kurze Strecken auf eigene oder zu mietende Elektro-Scooter um. Wer mit den leisen günstigen Rollern auf öffentlichen Straßen fährt, muss jedoch einige Vorschriften beachten. Wer darf elektrisch rollern? Ab 12 Jahren darf man mit den E-Flitzern fahren. Wer einen Fahrradausweis besitzt, darf schon ab 9 bzw. 10 Jahren rollern. Ansonsten dürfen jüngere Kinder nur mit Begleitperson von mindestens 16 Jahren...

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