Ecker Steindl & Partner

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Robert Ecker | Foto: Ecker, Steindl & Partner

Unfallkosten absetzen: „Kein Geld verschenken“

Unfallkosten von und zur Arbeit kann man von der Steuer absetzen – für viele ist das jedoch Neuland. BEZIRK. „Steuerinsidern“ ist längst bekannt, dass Autounfälle am Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte steuerlich absetzbar sein können. Angenommen, ein Arbeitnehmer fährt – obwohl die Benützung von Massenverkehrsmittel zumutbar ist – täglich direkt von seiner Wohnung zum Arbeitsplatz. An einem Tag läuft ihm ein Reh vor das Auto, wodurch ein Schaden von 2000 Euro entsteht. Die Versicherung...

  • Steyr & Steyr Land
  • Sandra Kaiser

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