Lichtblick für steirische Familien
Chance für Eltern auf Rückerstattung der Beiträge für Kinderbetreuung
Wie bereits während der Phase des ersten Lockdowns übernimmt das Land Steiermark für die Dauer des zweiten Lockdowns die Elternbeiträge für alle Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen sowie Tageseltern, wenn die Kinder zuhause betreut werden. Davon ausgenommen sind drei Tage, an denen die Kinder trotzdem in die Einrichtung gebracht werden dürfen. Da die gesamte Zeit des Lockdowns rund einem halben Monat entspricht, wird ebendieser den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten gutgeschrieben. Das...