Ferialjobs: AK gewährt kostenlosen Rechtsschutz
Jeden Herbst melden sich bei der Arbeiterkammer Jugendliche, die einen Ferialjob oder ein Praktikum absolviert haben. Sie beklagen meist Mängel bei der Entlohnung oder unfaire Arbeitszeiten. Bis zum Gericht ging etwa der Fall eines Schülers, der in den Ferien fast vier Wochen in einer Schlosserei ausgeholfen hat. Die Bezahlung dafür: lächerliche 550 Euro. Und das, obwohl er auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet und Überstunden geleistet hat. Überdies hat der Arbeitgeber die Anmeldung zur...