Neue Verordnung
Drei Fischotter dürfen in Urfahr-Umgebung erlegt werden
Die neue OÖ. Fischotter-Verordnung erlaubt eine kleine Anzahl von Fischottern zu entnehmen. Zum Beispiel in Urfahr-Umgebung: Da dürfen in der Zeit zwischen 1. Dezember 2022 und 31. Jänner 2023 drei Fischotter in Lebendfallen gefangen und dann erlegt werden. Die neue Vordnung soll Konfliktpotenzial an heimischen Gewässern, vor allem mit Fischwasser- und Teichbesitzern sowie Fischern, minimieren. Mit rund 650 Tieren ist der Fischotterbestand entlang der heimischen Flüsse und Gewässer in den...