Neue Verordnung
Drei Fischotter dürfen in Urfahr-Umgebung erlegt werden

v.l.n.r.: GF Klaus Berg (Landesfischereiverband), Gottfried Diwold (Land OÖ), BJM Martin Eisschiel (Rohrbach), Romana Pühringer (BH Rohrbach), BJM Josef Rathgeb (Urfahr-Umgebung), Harald Moosbauer (Landesjagdverband), Benjamin Öllinger (Jagdbehörde Land OÖ), Johann Plakolm (JL Walding)
 | Foto: Urfahraner Jägerschaft
  • v.l.n.r.: GF Klaus Berg (Landesfischereiverband), Gottfried Diwold (Land OÖ), BJM Martin Eisschiel (Rohrbach), Romana Pühringer (BH Rohrbach), BJM Josef Rathgeb (Urfahr-Umgebung), Harald Moosbauer (Landesjagdverband), Benjamin Öllinger (Jagdbehörde Land OÖ), Johann Plakolm (JL Walding)
  • Foto: Urfahraner Jägerschaft
  • hochgeladen von Gernot Fohler

Die neue OÖ. Fischotter-Verordnung erlaubt eine kleine Anzahl von Fischottern zu entnehmen. Zum Beispiel in Urfahr-Umgebung: Da dürfen in der Zeit zwischen 1. Dezember 2022 und 31. Jänner 2023  drei Fischotter in Lebendfallen gefangen und dann erlegt werden. Die neue Vordnung soll Konfliktpotenzial an heimischen Gewässern, vor allem mit Fischwasser- und Teichbesitzern sowie Fischern, minimieren.
 

Mit rund 650 Tieren ist der Fischotterbestand entlang der heimischen Flüsse und Gewässer in den letzten Jahren stark angestiegen. Laut Schätzungen fressen diese Raubtiere landesweit jährlich über 150 Tonnen Fische aus unseren heimischen Gewässern und gefährden damit das natürliche Gleichgewicht in zahlreichen Flüssen und Seen. Auch viele Teichbesitzer klagen oft über massive Schäden.

Neue Verordnung seit Juni

Ziel ist es, eine verträgliche Bestandsdichte entlang dieser Gewässer wieder herzustellen, Mit der neuen Fischotter-Verordnung, die Ende Juni in Kraft getreten ist, ermöglicht die OÖ. Landesregierung mit der zuständigen Landesrätin Michaela Langer-Weninger neben Schutz- und Vergrämungsmaßnahmen bis Ende November 2028 im Rahmen definierter Kontingente und unter strengen Auflagen vorübergehende Eingriffe in den Fischotterbestand. Die Grundlage dafür lieferten umfangreiche Studien und ein landesinterner Arbeitskreis mit Vertretern der Behörde, Jagd, Fischerei und Naturschutz. Der Vollzug mit  jährlichem Monitoring wird laufend wissenschaftlich begleitet.

Schulung in Walding

Zur Umsetzung braucht es die Mithilfe der heimischen Jägerschaft, die eigens dafür verpflichtend geschult wird. Beim Wirt z´Walding wurde für interessierte Jägerinnen und Jäger aus den Bezirken Urfahr-Umgebung, Rohrbach und Eferding die erste von landesweit fünf  Schulungen angeboten. Dabei informierten die Vertreter des Landes, der Jagd und Fischerei sowie Naturschutz über die Inhalte der neuen Verordnung.

„Die Fischotterbestände sind zuletzt stark angewachsen. Die neue Fischotter-Verordnung ist ein wichtiger Beitrag zu einem landesweit ausgewogenen Wildtiermanagement, um die zunehmenden Nutzungskonflikte an Hotspots und vielen Gewässerstrecken zu minimieren.“, unterstreichen die beiden Bezirksjägermeister Josef Rathgeb und Martin Eisschiel die Zielsetzung der neuen Rechtsnorm.

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