Bund und Länder fixieren Frostentschädigungen für Bauern
Bund und Länder haben sich auf einen Modus zur Refundierung der schweren Schäden geeinigt, der der Frost Ende April in der Landwirtschaft angerichtet hat. Ein Sonderkatastrophenfonds wird mit 100 Millionen Euro dotiert, der zu je 50 Prozent von Bund und Länden finanziert wird. Aus seinen Mitteln können existenzbedrohte Betriebe entschädigt werden. Der Topf ergänzt den Fonds für nicht versicherbare Kulturen wie etwa Steinobst, der zu 60 bzw. 40 % durch Bund und Länder finanziert wird, und den...