Eltern ein Leben lang
Am 1. Februar 2013 ist das „Familienrecht Neu“ in Kraft getreten, bei dem das Kindeswohl in den Mittelpunkt gerückt wird. Im Zuge der Novelle sind Eltern von minderjährigen Kindern, die sich einvernehmlich scheiden lassen möchten, verpflichtet, vor der gerichtlichen Trennung eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Bei einem Vortrag oder Gespräch werden Eltern über die aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer Kinder aufgeklärt. Ohne eine derartige Beratung, ist es nicht mehr möglich, sich...