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Die betroffenen Eltern haben keine Schadensersatzforderungen der vergessenen Kindergartentarife zu befürchten.
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"Vergessene" Kindergartengebühren: Nachzahlung erst ab Jahr 2014/15

Von der Stadt Wörgl neun Jahre lang "vergessene" Kindergartengebühren müssen lediglich ab dem Jahr 2014/15 nachgezahlt werden. WÖRGL (mel). Eine unfreiwillige Form von Gratiskindergarten gab es in den vergangenen neun Jahren in Wörgl. Die Stadt hatte es schlichtweg vergessen, die Gebühren für den Ganztageskindergarten einzuheben. Aufgefallen ist das Missgeschick bei der Vorschreibung der Kindergartengebühren am Berger-Kindergarten. Dort machte ein Mitarbeiter darauf aufmerksam, dass etwas nicht...

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  • Melanie Haberl

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