Brandgefahr
BH Feldkirchen verordnet Feuerverbot im Wald
Trockenheit: Per Verordnung wird Feuermachen im Wald und waldnahen Gebieten verboten. BEZIRK FELDKIRCHEN. Im Hinblick auf die extreme und langanhaltende Trockenheit wird im gesamten Waldgebiet als auch in dessen Gefährdungsbereich (d.h. alle waldnahen Flächen ohne Rücksicht auf die jeweilige Kulturgattung) des Bezirkes Feldkirchen jegliches Feuer-Entzünden, sowie das Entzünden und Abfeuern pyrotechnischer Gegenstände aller Art verboten. Dies gilt ab sofort bis auf Widerruf. Keine...