Brandgefahr
BH Feldkirchen verordnet Feuerverbot im Wald

Trockenheit: Bezirkshauptmannschaft verbietet Feuer-Entzünden im Bezirk Feldkirchen | Foto: KK
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Trockenheit: Per Verordnung wird Feuermachen im Wald und waldnahen Gebieten verboten.

BEZIRK FELDKIRCHEN. Im Hinblick auf die extreme und langanhaltende Trockenheit wird im gesamten Waldgebiet als auch in dessen Gefährdungsbereich (d.h. alle waldnahen Flächen ohne Rücksicht auf die jeweilige Kulturgattung) des Bezirkes Feldkirchen jegliches Feuer-Entzünden, sowie das Entzünden und Abfeuern pyrotechnischer Gegenstände aller Art verboten. Dies gilt ab sofort bis auf Widerruf.

Keine Zigaretten wegwerfen

Es ist auch verboten, brennende oder glimmende Gegenstände wie Zündhölzer und Zigaretten sowie Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) im Waldgebiet wegzuwerfen. Ein Zuwiderhandeln wird mit einer Geldstrafe bis zu  7.270 Euro oder mit Arrest bis zu vier Wochen geahndet.

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